Gruppenerläuterung - Definition
Die Vielfalt der Sachwerte in den Unternehmen in Form von Gebäuden, Maschinen, Vorräten etc. erfordert eine übersichtliche Darstellung der versicherten Sachen im Versicherungsschein. Eine solche Deklaration muss einheitlich lauten, um die zum reibungslosen Rechtsverkehr erforderliche Transparenz zu schaffen. Diese Voraussetzung erfüllt die sog. Einheitsdeklaration, in der Sachbegriffe nach Gruppen und Positionen geordnet sind. Die dazugehörige Gruppenerläuterung legt detailliert fest, welche Sachen im Einzelnen unter die jeweiligen Positionen fallen.