Anteil am Schaden, den der Rückversicherer in einem Schadenrückversicherungsvertrag nach der Priorität des Erstversicherers übernimmt.
Der Rückversicherer übernimmt bei einem Schadenrückversicherungsvertrag für die Wohngebäudeversicherung des Erstversicherers eine Haftstrecke von 1 Mio. EUR nach der Priorität von 100.000 EUR.
Nach einem Brand eines versicherten Gebäudes entstehen 386.000 EUR Wiederaufbaukosten. Der Rückversicherer hat hiervon 286.000 EUR zu tragen.