Haftstrecke - Rückversicherung
Die Haftstrecke ist der Anteil am Schaden, den der Rückversicherer in einem Schadenrückversicherungsvertrag nach der Priorität des Erstversicherers übernimmt.
Der Rückversicherer übernimmt bei einem Schadenrückversicherungsvertrag für die Wohngebäudeversicherung des Erstversicherers eine Haftstrecke von 1 Mio. EUR nach der Priorität von 100.000 EUR.
Nach einem Brand eines versicherten Gebäudes entstehen 386.000 EUR Wiederaufbaukosten. Der Rückversicherer hat hiervon 286.000 EUR zu tragen.