Halter (Kfz)
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Diejenige Person oder Firma, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung unterhält und im Gebrauch hat sowie die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Halter ist meistens auch der Eigentümer, muss es aber nicht unbedingt sein – Beispiel Leasingfahrzeuge.
Quellenhinweis
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