Hausratversicherung: Anpassung der Versicherungssumme

Bei jeder ab 1984 abgeschlossenen Hausratversicherung handelt es sich um eine "Dynamische Hausratversicherung". In dem Fall wird die Versicherungssumme den Lebenshaltungskosten angepasst. Grundlage dafür ist ein vom Statistischen Bundesamt ermittelter Index. Diese Anpassung soll dazu dienen, dass nicht allein durch Preissteigerung eine Unterversicherung zustande kommt.

Nach einer Anpassung erhöht (oder verringert) sich der zu zahlende Beitrag. Nach einer vom VU vorgenommenen Anpassung kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme widersprechen.

Wenn dieser in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren widersprecht, hat der der Versicherer die Möglichkeit, die Klausel "Unterversicherungsverzicht" zu kündigen.

Solange keine besonderen Umstände eintreten, die eine Reduzierung der Versicherungssumme begründen (Verkauf oder Entsorgung von Gegenständen), sollte man diese Anpassungen akzeptieren.

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Siehe Hausratversicherung

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