Hausratversicherung: Sturm, Hagel
Von einem Sturm ist im Versicherungsdeutsch dann die Rede, wenn mindestens Windstärke 8 vorherrscht. Schäden, die durch direkte Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen entstehen, werden ersetzt, aber auch Schäden die dadurch entstehen, dass durch Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen geworfen werden. Zu beachten ist dabei, dass sich die Gegenstände innerhalb der Wohnung befinden müssen, damit Versicherungsschutz besteht (außer mitversicherte Antennen und Markisen).
Deshalb spielt die direkte Einwirkung von Sturm auf versicherte Sachen eine untergeordnete Rolle. Indirekte Schäden kommen dagegen öfter vor. Ein Beispiel: Der Sturm drückt ein Fenster ein und durch eindringenden Regen werden Möbel beschädigt. Bei Hagelschäden verhält es sich ebenso.
Die Mitwirkung von Sturm ist dabei nicht Voraussetzung für einen versicherten Hagelschaden.
Jedoch sind Schäden, die der Hagel deshalb verursacht, weil z.B. Fenster nicht korrekt geschlossen waren, nicht versichert.
Mögliche Erweiterungen finden Sie im Artikel Deckungskonzepte (Hausrat).
Weiterführende Links
Siehe Hausratversicherung