Vorsorgebetrag in der Hausratversicherung

Die Versicherungssumme in der Hausratversicherung wird um einen Vorsorgebetrag von in der Regel 10 Prozent erhöht (Abschnitt A § 9 Abs. 2 VHB 2009). Damit hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall einen Ausgleich für zum Beispiel seit der letzten Summenanpassung eingetretene Wertsteigerungen.

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