Hausratversicherung: Deckungskonzepte
Inhaltsverzeichnis
Überblick
„Basis“, „Plus“, „Top“, „Kompakt“, „Komplett“, „Komfort“, „Exclusiv“... Es gibt viele Bezeichnungen für Deckungskonzepte, die von Versicherern angeboten werden. Sie beinhalten in unterschiedlichem Maße Klauseln, die den vorher beschriebenen Versicherungsschutz erweitern oder aber Ausschlüsse, die laut VHB 92, VHB 2000 oder VHB 2008 gelten, negieren. Diejenigen, die am häufigsten vorkommen, sind nachstehend beschrieben.
Zu den meisten Klauseln gelten Entschädigungsgrenzen, die häufig prozentual auf die Versicherungssumme berechnet werden. Diese Begrenzungen können von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen.
Erweiterungen zur Gefahr Feuer
- Überspannungsschäden
Hier handelt es sich um Schäden, die nicht durch direkten Einschlag eines Blitzes hervorgerufen wurden, sondern indirekt, z.B. wenn der Blitz in eine Überlandleitung einschlägt und dadurch eine Überspannung verursacht, die den Fernseher beschädigt.
- Sengschäden
Einige Versicherer entschädigen, entgegen den „normalen“ Bedingungen, auch Sengschäden bis zu fest definierten Grenzen. Das ist eine sinnvolle Erweiterung, denn wie leicht kann es passieren, dass durch eine brennende Zigarette oder umfallende Kerze ein Loch ins Polster gebrannt wird.
- Fahrzeuganprall
Es sind Schäden gedeckt, die durch ein Kraft- oder Schienenfahrzeug zustande kommen, das gegen das Haus fährt und dadurch Hausratgegenstände beschädigt. Meistens gilt der Versicherungsschutz nur, solange sich die Gegenstände in geschlossenen Räumen befinden.
Erweiterungen zur Gefahr Leitungswasser
- Aquarien
Diese Klausel stellt das Wasser im Aquarium dem Leitungswasser gleich. Es sind auch Schäden mitversichert, die durch ein auslaufendes Aquarium entstehen, z.B. am Teppich oder an Möbeln.
- Wasserbetten
Analog der Klausel Aquarien sind Schäden durch austretendes Wasser mitversichert.
- Rückstau
Entgegen dem „normalen“ Versicherungsschutz sind auch Schäden versichert, die durch Rückstau verursacht werden, der wetterbedingt ist, z.B. durch starken Regen. Voraussetzung ist jedoch meistens, dass ein funktionierendes Rückstauventil vorhanden ist.
- Medienverlust infolge Rohrbruch
Wenn diese Klausel Vertragsbestandteil ist, übernimmt die Versicherung auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Rohrbruch einen Mehrverbrauch an Wasser verursacht. In den meisten Fällen werden Wasserabrechnungen aus vorangegangenen Jahren zum Vergleich herangezogen, um die Höhe dieses Schadens festzustellen.
Erweiterungen zu Einbruchdiebstahl
- Diebstahl von Hausrat aus KFZ
Es werden Gegenstände ersetzt, die aus einem geschlossenen KFZ gestohlen werden und nicht über die KFZ-Versicherung zu regulieren sind, z.B. wenn Sonnenbrillen aus dem Auto entwendet werden. Nicht versichert sind jedoch elektronische Geräte, Fotoapparate und Wertsachen.
- Einfacher Diebstahl
Während Diebstahl im Normalfall immer nur in Verbindung mit einem Einbruch versichert ist, gibt es eine Ausnahme. Der einfache Diebstahl von Sachen vom Versicherungsgrundstück ist mitversichert, und zwar für Wäsche, Kleidung, Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen.
- Fahrraddiebstahl
Durch die Klausel wird Ersatz geleistet, wenn ein Fahrrad gestohlen wird, solange es in Benutzung war und gesichert abgestellt wurde (mit Fahrradschloss) oder wenn es sich in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand (wenn es aus dem eigenen verschlossenen Keller gestohlen wird, ist dies ohnehin versichert). Da über diese Klausel nicht nur eines, sondern die Fahrräder der ganzen Familie versichert werden können, sollte darauf geachtet werden, ob die vereinbarte Entschädigungsgrenze (meistens 1 % der Versicherungssumme) ausreicht. Falls nicht, kann der Prozentsatz gegen Mehrbeitrag erhöht werden.
- Diebstahl aus Krankenzimmern
Diese Klausel beinhaltet den Versicherungsschutz für Sachen, die bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder bei einer Kur aus dem Zimmer gestohlen werden.
Allgemeine Erweiterungen
- Unterversicherungsverzicht
Der Versicherer garantiert über diese Vereinbarung, die vereinbarte Versicherungssumme als ausreichend anzusehen und keine Abzüge im Schadenfall vorzunehmen.
- Beruflicher Hausrat
Hier ist vereinbart, dass alle Sachen, die im Beruf oder Gewerbe gebraucht werden, mitversichert sind, also auch, wenn diese sich in Räumen befinden, die ausschließlich gewerblich genutzt werden. Zu diesen Sachen zählen sowohl Arbeitsgeräte als auch Einrichtungsgegenstände, bei manchem Versicherer auch Musterkollektionen.
- Anlagen, die zur Sicherung des Hausrates dienen
Über diese Klausel sind Gebäudebestandteile wie z.B. eine Alarmanlage mitversichert.
- Sachen in Bankgewahrsam
Gegenstände, die bei einer Bank z.B. im Schließfach lagern sind ebenfalls bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert.
- Hotelkosten
Die Klausel sichert die Übernahme von Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung zu, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall nicht mehr bewohnbar ist. Die Entschädigungshöhe ist zeitlich oder mit einem Prozentsatz von der Versicherungssumme begrenzt.
- Weitere versicherte Gefahren
Zusätzlich zu den in den Bedingungen schon enthaltenen Gefahren sind über diese Klausel versichert: Schäden durch Implosion (kommt am Fernseher vor), Verpuffung, Überschallknall, aber auch Schäden durch innere Unruhen und Streik.
- Bewachungskosten
Gemeint sind Kosten, die anfallen können, wenn man z.B. nach einem Brand jemanden beauftragt, die Wohnung zu bewachen, damit nicht geplündert wird.
- Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen
Der VN kann auch Aufwendungen für vorläufige Maßnahmen erstattet bekommen, z.B., wenn man selbst zunächst ein Vorhängeschloss an der aufgebrochenen Wohnungstür anbringt, bis die endgültige Reparatur von Tür und Schloss durchgeführt wird.
- Umzugskosten
Diese Klausel definiert die Kosten für einen Umzug infolge eines Versicherungsfalls als mitversicherte Kosten (wie Transportkosten).
- Erhöhte Entschädigungsgrenzen
Es gibt einige Klauseln, die in den Bedingungen festgeschriebene Begrenzungen verbessern. Dies kann z.B. sein bei Wertsachen, Außenversicherung, Kosten für Transport und Lagerung.