Hinterbliebenen-Zusatzversicherung

Zusatzversicherung zur Rentenversicherung, die bei Ableben der versicherten Person einem vertraglich benannten Hinterbliebenen eine lebenslängliche Rentenleistung in einer bestimmten Höhe (z.B. 60 Prozent) von der Hauptrente der versicherten Person gewährleistet.

Die Hinterbliebenen-Zusatzversicherung kennt folgende Ausgestaltungen:

  • Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherungen: Bei Tod des Ehepartners ist eine Leistung vorgesehen, die bis zu 100 Prozent der Rentenhöhe der versicherten Personen betragen kann. Ist zusätzlich eine Rentengarantie vereinbart, setzt die Zahlung der Hinterbliebenenrente erst nach deren Ablauf ein.
  • Waisenrenten-Zusatzversicherung: Diese wird in der Regel als Annex zur Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung angeboten. Versichert sind hinterbliebene Kinder bis zum 18. oder 21. Lebensjahr. Die Waisenrente wird meistens in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung mit einem Prozentsatz von 20 bis 30 Prozent der Hauptrente vereinbart.

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