Installationen
Als Installationen gelten beispielsweise Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse oder Wassermesser. In der Wohngebäudeversicherung werden seit den VGB 88 Frostschäden an Installationen mitversichert (z.B. § 7 Abs. 2b VGB 2000).