Integralfranchise - Form der Selbstbeteiligung

Integralfranchise ist eine Form der Selbstbeteiligung, die seltener angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer SchĂ€den bis zur vereinbarten Höhe selbst zu tragen. Übersteigt der Schaden den vereinbarten Betrag, entfĂ€llt die Selbstbeteiligung rĂŒckwirkend und der Versicherer trĂ€gt den Schaden vollstĂ€ndig.

Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen Anteil von 1.000 EUR als Selbstbeteiligung zu tragen.

Schaden = 800 EUR; Selbstbeteiligung = 800 EUR; Ersatzleistung des Versicherers = 0 EUR

Schaden = 1.200 EUR; Selbstbeteiligung = 0 EUR; Ersatzleistung des Versicherers = 1.200 EUR

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