Invalidität (Private Unfallversicherung)

Invalidität ist nach den AUB eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, die von einem Unfall verursacht ist. Diese muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag eingetreten sein.

Die Invalidität wird späteste Gliedertaxe für den Verlust oder Funktionsuntüchtigkeit von Gliedmaßen und Sinnesorganen feststeht.

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