Jahresüberschaden-Rückversicherung

Vertragsform der Schadenrückversicherung, wird auch als Stop Loss bezeichnet.

Als Priorität wird eine bestimmte Schadenquote festgelegt, bis zu der der Erstversicherer selbst aufkommt. Darüber wird eine Haftstrecke in Form einer zusätzlichen Schadenquote in einer bestimmten Höhe vereinbart, die der Rückversicherer übernimmt. Sinn des Vertrages ist vor allem, Schwankungen der Schadenbelastungen im Zeitverlauf aufzufangen. Das bietet sich in manchen Sparten besonders an, die von sehr unregelmäßigem Schadenanfall geprägt sind, zum Beispiel in der Sturm- und Hagelversicherung.

Für die Sturmversicherung eines Erstversicherers übernimmt der Rückversicherer eine Haftstrecke von 50 Prozent nach der Priorität von 120 Prozent.

In einem Versicherungsjahr fallen 270.000 EUR Schadenzahlungen und 180.000 EUR Prämieneinnahmen an, dies ergibt eine Schadenquote von 150 Prozent. Der Rückversicherer übernimmt 30 Prozent Schadenquote oder 54.000 EUR, der Erstversicherer muss 216.000 EUR selbst tragen.

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