Kfz-Unfall im Ausland - Gerichtsentscheid
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der AutofahrerInnen gestärkt, sofern die beteiligte Unfall-Versicherungs-Gesellschaft in der Europäischen Union ihren Sitz hat (AZ. C - 463/06).
Der geschädigte Fahrzeugbesitzer kann nun seine Klage an seinem Wohnort erheben und nicht mehr in dem Land, wo der Unfall eintrat.
Bitte wenden Sie sich an den Zentralruf der Autoversicherer 01802-5026 (die Tel-Nummer ist kostenpflichtig).
Quellenhinweis
Dieser Artikel wurde erstellt von Pe Sturm.