Kinderunfallversicherung (Private Unfallversicherung)
Vertragsform der Unfallversicherung, die für Kinder bis zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Sie sieht zum einen günstigere Prämiensätze, zum anderen bessere Leistungen – zum Beispiel Einschluss von Vergiftungen – vor. Die Unfallversicherung wird außerdem bei Tod des Versicherungsnehmers – zum Beispiel eines Elternteils – beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des versicherten Kindes fortgeführt.
Mit der Volljährigkeit des versicherten Kindes wird die Kinderunfallversicherung auf den Erwachsenentarif umgestellt, entweder zu erhöhten Prämien oder reduzierten Leistungen.