Kleines Lexikon zur Privaten Rentenversicherung
Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.
Beleihung der Rentenversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.
Gesundheitsprüfung: ist für eine Rentenversicherung nicht erforderlich. Sie ist unter Umständen erforderlich, wenn zum Beispiel eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Im Normalfall genügt hier die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst bei höherem Eintrittsalter oder hohen Berufsunfähigkeitsrenten üblich.
Kapitalertragsteuer: Bei einer Rentenversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragsteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von zwölf Jahren, so wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rentengarantiezeit: Die Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert, auch wenn der Rentner während dieser Zeit stirbt. Die Renten werden dann für die Dauer der verbliebenen Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen weitergezahlt.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer privaten Rentenversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da für das Versicherungsunternehmen für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge. Überschussbeteiligung: Überschüsse bei der privaten Rentenversicherung entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge und eine rationelle Verwaltung in der Versicherungsgesellschaft. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist.
Quellenhinweis:
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).