Für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen in der Grundversicherung eines ausländischen Tochterunternehmens im Vergleich zum Vertrag der Muttergesellschaft einen geringeren Versicherungsschutz bieten, kann die Muttergesellschaft im Rahmen einer sog. Master-Cover-Deckung sicherstellen, dass der weitergehende Versicherungsschutz im Rahmen des Muttervertrages auch für den Versicherungsvertrag der Tochtergesellschaft Anwendung findet.