Konventionelle Produkthaftpflicht (AHB)

(Personen- und Sachschäden durch Produkte oder Tätigkeiten)

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
aus dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen
Betrieb. 

Beispiele:

  • VN stellt Bier her. Eine Abfüllmenge wird unbemerkt mit gesundheitsschädlichen Reinigungsmitteln verunreinigt. Bei den betroffenen Verbrauchern kommt es zu Gesundheitsschäden.
  • VN (Elektrowerkstatt) repariert einen Kaffeevollautomaten nur fehlerhaft. Beim Kunden kommt es zu einem Brand in der Küche, weil sich die Tassenheizung unbemerkt nicht abschaltete und durch die Hitzeentwicklung ein darüber angebrachter Küchenschrank Feuer fing.
  • Nach einem Hochzeitsessen im Restaurant des M erkranken das Brautpaar und die Gäste an einer Salmonellenvergiftung, die ihre Ursache in der als Nachtisch gereichten Tiramisu des VN hat.

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