Kurkostenbeihilfe (Private Unfallversicherung)
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Bis zur vereinbarten Summe werden Kosten übernommen, wenn die versicherte Person nach einem Unfall innerhalb von drei Jahren eine Kur zur Erholung von den Unfallfolgen antritt und die Kosten nicht von einem gesetzlichen Unfallversicherer übernommen werden. Der Versicherte muss nachweisen, dass die Kur medizinisch notwendig ist und in Zusammenhang mit dem Unfall steht.
Quellenhinweis
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