Kurzzeitkennzeichen - Definition
Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen für Fahrzeuge, die nur für private Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten vorübergehend (bis fünf Tage) zugelassen werden. Das Kennzeichen enthält den Ablauftermin der Zulassung in drei Zahlenreihen untereinander (Tag, Monat, Jahr). Das Kennzeichen erhält man gegen eine Verwaltungsgebühr von rund 10 EUR plus Kosten der Schilder und Vorlage einer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle.
Die "rote Nummer" als ständiges Wechselkennzeichen gibt es nur noch für das Kfz-Gewerbe.