Landesaufsicht
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Aufsicht durch Landesaufsichtsbehörden, z.B. Wirtschafts- oder Finanzministerien, die grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie die Bundesaufsicht erfüllt. Sie gilt für private Versicherungsunternehmen mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung und für öffentlich-rechtliche Versicherer, sofern diese entweder nur in einem Bundesland regional tätig sind oder die Aufsicht von der BaFin übertragen wurde.
Quellenhinweis
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