Lawinen - Versicherung
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
In der Sturmversicherung sind Schäden durch Lawinen ausgeschlossen (Abschnitt A § 4 a) AStB 2008; Abschnitt A § 3 Abs. 4 a) VGB 2008; Abschnitt A § 4 Abs. 3 VHB 2008). Hierfür kann eine Versicherung gegen Elementarschäden aufkommen.
Siehe zum Beispiel § 8 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008).