Lebensversicherung: Kollektivversicherung
Vertragsform in der Lebensversicherung, bei der eine größere Gruppe von Personen durch einen Versicherungsvertrag versichert wird. In der Regel werden Rahmenverträge z.B. mit einem Arbeitgeber, Unternehmerverband o.Ä. vereinbart, in dessen Rahmen Mitarbeiter oder Verbandsmitglieder das Anrecht auf eine vergünstigte Lebensversicherung nach den Kriterien des Rahmenvertrages erhalten.
Es gibt Kollektivverträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, bei der mindestens zehn Personen versichert werden müssen. Vorteile sind bis zu vier Prozent geringere Beiträge und ggf. eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.
Auch Vereine und Verbände können unter bestimmten, aufsichtsamtlichen Vorschriften Kollektivverträge abschließen und den Mitgliedern bestimmte Vorteile bieten.