Lehrerhaftpflichtversicherung - Definition

Form der Diensthaftpflichtversicherung, die auch für sonstige Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit bestimmten Einschränkungen je nach Versicherer angeboten wird. Die Privathaftpflichtversicherung ist meistens enthalten. 

Versichert sind Personen- und Sachschäden – keine Vermögensschäden – aus der Ausübung des Dienstes bzw. das verbleibende Restrisiko, soweit der Dienstherr nicht über die Gehilfenhaftung für Schäden aufkommt.

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