Lehrerhaftpflichtversicherung - Definition
Form der Diensthaftpflichtversicherung, die auch für sonstige Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit bestimmten Einschränkungen je nach Versicherer angeboten wird. Die Privathaftpflichtversicherung ist meistens enthalten.
Versichert sind Personen- und Sachschäden – keine Vermögensschäden – aus der Ausübung des Dienstes bzw. das verbleibende Restrisiko, soweit der Dienstherr nicht über die Gehilfenhaftung für Schäden aufkommt.