Lexikon zur Riester Rente

Kleines Lexikon zur Riester-Rente

  • Antrag auf Zulage: Wer die staatliche Zulage bekommen möchte, muss einen Antrag stellen. Dieser Antrag wird vom Vertragsunternehmen an die Finanzbehörde weitergeleitet. Seit 1. Januar 2005 kann der Versicherte mit dem Unternehmen vereinbaren, dass der Antrag jedes Jahr automatisch gestellt wird.
  • Arbeitslosigkeit: Riester-Renten sind ebenso wie die neue Basisrente und Betriebsrenten vor einer Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt.
  • Auszahlungsphase: Riester-Renten bestehen aus zwei Phasen: Der Ansparphase, während der Beiträge eingezahlt werden und der Auszahlungs- oder Leistungsphase, während der die lebenslange monatliche Rente gezahlt wird.
  • Eigenbeitrag ist der Beitrag, den der Versicherte selbst einzahlen muss. Er beträgt im Jahr 2006 drei Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens, ab 2008 vier Prozent. Geringverdiener zahlen mindestens 60 Euro im Jahr.
  • Entnahme von Kapital: Riester-Renten bieten die Möglichkeit, bei Beginn des Rentenbezugs maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals in einer Summe zu entnehmen.
  • Förderantrag: siehe Antrag auf Zulage.
  • Förderberechtigte sind Personen, die Anspruch auf eine Riester-Förderung haben.
  • Förderfähige Produkte sind Vorsorgeangebote, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, etwa eine lebenslange Rentenzahlung und eine Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Grundzulage ist die staatliche Zulage, die pro Person gezahlt wird.
  • Günstigerprüfung: In diesem Rahmen prüfen die Finanzbehörden, ob Versicherte nur die staatliche Zulage oder darüber hinaus auch Steuererleichterungen erhalten.
  • Hinterbliebenenschutz ist als Zusatzbaustein der Riester-Rente erhältlich.
  • Höchstbeitrag ist der maximale Beitrag, für den es die staatliche Förderung gibt, im Jahr 2006 beispielsweise drei Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens.
  • Kinderzulage: Diese Zulage zahlt der Staat im Rahmen der Riester-Förderung für jedes Kind, für das auch Kindergeld gewährt wird.
  • Mindesteigenbetrag ist der Beitrag, den Versicherte mindestens in ihren Riester-Vertrag einzahlen müssen. Geringverdiener zahlen mindestens 60 Euro im Jahr.
  • Zertifizierung: Um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen die Vorsorgeverträge von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert sein. Dieses Zertifikat ist anhand einer Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).

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