Lohnveredelung - Definition
Lohnveredelungsunternehmen sind Betriebe, die aufgrund eines Werkvertrages Arbeiten an fremden Sachen durchführen, die ihnen zu diesem Zweck vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (z.B. Galvanikbetriebe oder Härtereien). Werden diese Sachen (z.B. zu eloxierende Bleche) aufgrund fehlerhafter Bearbeitung beschädigt oder vernichtet, kann der Versicherungsschutz des Lohnveredelers auch bei abweichend von Ziffer 7.7 AHB 2008 mitversicherten Tätigkeitsschäden am sog. Erfüllungsausschluss des Ziffer 1.2 AHB 2008 scheitern. Denn Gegenstand des Lohnveredelungsvertrages und vom Versicherungsnehmer somit vertraglich geschuldet ist die Lieferung der ordnungsgemäß veredelten Sachen an den Auftraggeber. Im Einzelfall sind individuelle Haftpflichtversicherungslösungen möglich.