Marderbiss (Kfz)
Marderbisse an Leitungen und Schläuchen des geparkten Fahrzeugs sind kein Wildschaden im Sinne der Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB 2008). Damit sind sie nicht über die Kraftfahrtversicherung abgedeckt, können aber bei vielen Versicherern ggf. gegen Aufpreis eingeschlossen werden.