Besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt einen Unterbrechungsschaden, wenn eine versicherte Maschine durch einen Sachschaden unterbrochen oder beeinträchtigt wird.
Gegenstand der Versicherung ist der Unterbrechungsschaden, der entsteht, wenn die technische Einsatzmöglichkeit einer
Dem Maschinenverzeichnis kommt eine besondere Bedeutung zu. Da oft nur Engpassmaschinen versichert werden, sind diese genau gegenüber den nicht versicherten Betriebseinrichtungen abzugrenzen. Der Versicherungsschutz besteht auch dann weiter fort, wenn die Betriebstätigkeit z. B. für die Dauer der Reinigung, Lagerung, Revision, Instandsetzung und bei damit einhergehenden Transporten, bei Demontage, Remontage oder Probebetrieb unterbrochen ist. Anwendungsschwerpunkt sind Fertigungsbetriebe.
Die Leistung des Versicherers umfasst die Entschädigung von entgangenem Betriebsgewinn, fortlaufenden Kosten, Schadenabwendungskosten, Schadenminderungskosten.
Allgemeine Maschinen-BU-Bedingungen (AMBUB) Fassung Dezember 1986, Klauseln 30 und 31 zu AMBUB