Medienverluste (BHV)
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die wegen des Verlustes von Flüssigkeiten oder Gasen erhoben werden, weil die zur Lagerung oder Beförderung dieser Medien vom Versicherungsnehmer hergestellten, gelieferten oder montierten Rohrleitungen bzw. Behältnisse fehlerhaft sind bzw. vom Versicherungsnehmer fehlerhaft montiert, installiert oder gewartet worden sind. Der Versicherungsschutz wird insoweit - in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB - auf die gesetzliche Haftpflicht aus Abhandenkommen dieser Sachen ausgedehnt.
Beispiele:
- VN schließt die Heizungsanlage nicht richtig an die Ferngasleitung an. Außerhalb des Hauses strömt Gas in geringem Umfang aus, wird aber nicht sofort bemerkt. Erst nach der nächsten Gasrechnung bemerkt Kunde K die erhebliche Differenz zu seinen vorhergehenden Rechnungen und lässt die Anlage neu prüfen. Dabei wird der Fehler entdeckt. VR des VN ersetzt die Mehraufwendungen über das Gas, nicht aber die Kosten der Nachbesserung des VN (= Erfüllung).
- Ein Wasserhahn wird vom VN fehlerhaft installiert, so dass das Wasser die ganze Nacht läuft; dadurch entstehen dem Kunden zusätzliche Wasserkosten.