Mehrherrigkeit - Versicherung
Eine sog. Mehrherrigkeit liegt vor, wenn auf einem Grundstück voneinander unabhängige Gewerbe oder Betriebe mit verschiedenen Eigentümern oder Pächtern vorhanden sind. Sie hat Auswirkungen auf die Risikobeurteilung, wobei außer den von den fremden Betrieben auf den Betrieb des Versicherungsnehmers ausstrahlenden betriebsbedingten Gefahren infolge der engen räumlichen Verbindung aus vielerlei Gründen zusätzliche, insbesondere subjektive Risiken vorliegen können.
In der Praxis spielt die Mehrherrigkeit vor allem in der Sachversicherung eine Rolle, etwa bei der Feuer- oder Betriebsunterbrechungsversicherung von Gewerbebetrieben. Der Versicherer bewertet dann nicht nur den eigenen Betrieb des Versicherungsnehmers, sondern auch die Gefahren, die von den Nachbarbetrieben auf demselben Grundstück ausgehen. Auf diese Betriebe hat der Versicherungsnehmer meist keinen Einfluss: Er kann weder deren Brandschutz noch deren Ordnung, Sorgfalt oder Sicherungsmaßnahmen bestimmen. Für Versicherte ist der Begriff deshalb wichtig, weil eine Mehrherrigkeit die Einschätzung des Risikos durch den Versicherer beeinflussen kann.
Ein Beispiel: Stellen Sie sich einen Gewerbehof vor, auf dem eine Schreinerei, eine Kfz-Werkstatt und ein Lager eines Onlinehändlers untergebracht sind. Alle drei Betriebe gehören verschiedenen Inhabern oder sind an verschiedene Pächter vergeben. Versichert der Lagerbetreiber seine Waren, bewertet der Versicherer auch die Gefahren der Nachbarn, zum Beispiel Holzstaub und Späne in der Schreinerei oder Schweißarbeiten in der Werkstatt. Hinzu kommen Unsicherheiten, die schwer zu erfassen sind, etwa ob die Nachbarn sorgfältig mit Abfällen umgehen oder Fluchtwege freihalten. Diese Unsicherheiten bezeichnet die Definition als subjektive Risiken.
Zur Abgrenzung: Mehrherrigkeit bedeutet nicht schon, dass mehrere Gebäude oder Betriebsteile auf einem Grundstück stehen. Gehören alle Betriebe demselben Unternehmen, liegt keine Mehrherrigkeit vor. Entscheidend ist, dass die Betriebe voneinander unabhängig sind und verschiedene Eigentümer oder Pächter haben.


