Mitversicherte Personen (BHV)
Allgemein sind in der BHV eine Vielzahl von Personen versichert. Mitversicherte Personen sind
- die gesetzlichen Vertreter des VN (sog. Repräsentanten),
- Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat (z.B. Abteilungsleiter),
- sämtliche übrige Betriebsangehörige (z.B. Angestellte, Arbeiter, Auszubildende, Leiharbeitskräfte)
- Insolvenzverwalter (der auch als gesetzlicher Vertreter anzusehen ist, aber meist gesondert erwähnt wird).