Mofa

Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller oder Fahrräder mit Hilfsmotor sind Haftpflicht-versicherungspflichtige, aber nicht zulassungspflichtige Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h.

Als Nachweis der Versicherung muss jährlich ab 1.3. ein neues, je nach Versicherungsjahr unterschiedlich gefärbtes Kennzeichen erworben werden, das gegen Einmalbeitrag vom Kraftfahrthaftpflichtversicherer abgegeben wird.

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Gefragt 23 Apr in SALIA von Admin (1.7k Punkte)