Mofa - Versicherung
Mofas, Mopeds, Mokicks, Roller oder Fahrräder mit Hilfsmotor sind Haftpflicht-versicherungspflichtige, aber nicht zulassungspflichtige Kleinkrafträder mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h.
Als Nachweis der Versicherung muss jährlich ab 1.3. ein neues, je nach Versicherungsjahr unterschiedlich gefärbtes Kennzeichen erworben werden, das gegen Einmalbeitrag vom Kraftfahrthaftpflichtversicherer abgegeben wird.