Montageversicherung

Angenommen, Sie oder Ihr Kunde baut Wasserrutschbahnen für Frei- und Hallenbäder. Während der Bauzeit können die einzelnen Bauteile beschädigt oder entwendet werden oder beim Zusammenbau defekt werden. Für all diese Risiken möchten Sie bzw. Ihr Kunde Versicherungsschutz. Mit einer Montageversicherung kann dieser Schutz geboten werden.

Natürlich können nicht nur Wasserrutschbahnen, sondern Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle Einrichtungen und dazu gehörende Reserveteile versichert werden. Zusammen mit dem Montageobjekt können auch die Montageausrüstung, Geräte, Werkzeuge, Hilfsmaschinen, Gerüste, Maste, Baubuden und Wohnbaracken der Montagearbeiter versichert werden. Wenn der Montageort außerhalb Deutschlands liegt, können auch Autokrane, sonstige Fahrzeuge aller Art, schwimmende Sachen und das Eigentum des Montagepersonals mitversichert werden.

Nicht versichert sind Betriebs- und Hilfsstoffe, Chemikalien, Filtermassen, Kühlmittel, Schmiermittel, Akten, Pläne und Zeichnungen.

Die Montageversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Es sind alle Beschädigungen oder Zerstörungen durch ein unvorhergesehenes Ereignis eingeschlossen. Dazu gehören z.B. Diebstahl (auch der einfache Diebstahl), Brand, Blitzschlag, Explosion, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- und Montagefehler, Überschwemmung, Erdbeben und Sturm. Wenn es besonders vereinbart ist, können sogar innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Schäden durch radioaktive Isotope mitversichert werden.

Nicht versichert sind lediglich die aus allen Versicherungszweigen bekannten Ausschlüsse Krieg, Beschlagnahme, sonstige hoheitliche Eingriffe und natürlich die Kernenergie. Nicht versichert sind auch Schäden und Verluste als Folge normaler Witterungseinflüsse und Schäden durch dauernde Einflüsse des Betriebes während der Erprobung. Wenn also z.B. festgestellt wird, dass die besonders rutschfreudige Beschichtung der Wasserrutschbahn nach zwei Tagen vom Wasser aufgelöst wurde, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.

Grundlage für die Versicherungssumme ist der Kontraktpreis für das Montageobjekt zuzüglich Fracht- und Montagekosten. Für gebrauchte Sachen gilt der Neuwert, ebenso für die mitversicherte Montageausrüstung. Nach dem Ende der Montage fragt der Versicherer dann die tatsächlichen Kosten ab und die Versicherungssumme wird gegebenenfalls nach oben oder unten korrigiert.

Im Falle eines Teilschadens ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache. Im Falle des Totalschadens werden die bisher für die Montage aufgewendeten Kosten erstattet. Sofern vereinbart, werden auch Mehrkosten für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeiten, Eil-, Express- und Luftfrachtkosten erstattet. Auf erstes Risiko sind auch 2 % der Versicherungssumme für Aufräumungs- und Bergungskosten mitversichert. Nicht versichert sind die Kosten für die Beseitigung eines Mangels und Mehrkosten für die Änderung einer versicherten Sache anlässlich eines Schadens, also im obigen Beispiel für das Aufbringen einer wasserunlöslichen Beschichtung.

Der Beitrag wird aus der Versicherungssumme berechnet. Die Beitragssätze differieren nach Art, Ort und Dauer des Montageobjekts. Im allgemeinen ist die Montageversicherung eine Einzelversicherung gegen Einmalbeitrag, wobei Verlängerungen des Versicherungsschutzes möglich sind. Für Betriebe, die ständig Montagen durchführen, etwa Wasserrutschbahnenbauer, sind auch Jahrespolicen möglich. Vorteil der Jahrespolicen sind die automatische Einbeziehung aller Montageobjekte in den Versicherungsschutz und die Berechnung des Beitrags aufgrund des Jahresumsatzes.

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