Nachhaftung - Bauleistungsversicherung
In der Bauleistungsversicherung kann eine mehrmonatige Nachhaftung für Schäden vereinbart werden, die nach Fertigstellung des Gebäudes durch Erfüllung von Garantie- oder Restarbeiten (Klauseln 90 und 91) noch auftreten oder die erst nach Fertigstellung entdeckt werden, aber aus der Bauzeit (Klausel 90) stammen.