Neuwert

Unter Neuwert versteht man die Herstellungskosten oder oder den Anschaffungspreis einer neuen Sache. Neuwertentschädigung bedeutet, dass im Schadenfall der Betrag vom Versicherer ersetzt wird, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens neu kostet (Wiederbeschaffungswert). Der Wiederbeschaffungswert ist häufig die Bemessungsgrundlage für den Umfang des Ersatzanspruchs aus einem Versicherungsvertrag.

Hausratversicherung

Ausnahmen gibt es beispielsweise in der Hausratversicherung.

Nach den Bedingungen werden Gegenstände nicht mehr zum Neuwert, sondern nur noch zum Zeitwert ersetzt, wenn die Sache nicht mehr zum Gebrauch bestimmt ist.

Nach den Bedingungen werden Gegenstände grundsätzlich zum Neuwert entschädigt, es sei denn, die Sachen sind in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden. Dann ist der Versicherungswert, der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (Gemeiner Wert).

Wohngebäudeversicherung

In der Wohngebäudeversicherung wird ebenfalls in der Regel der ortsübliche Neubauwert ersetzt. Sonderregelungen greifen in den Fällen ein, in denen das Gebäude nicht an der bisherigen Stelle wieder aufgebaut und sonstige Sachen wiederbeschafft werden.

Sind Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne den Grundstücksanteil versichert (gemeiner Wert). Eine dauernde Entwertung liegt dann vor, wenn Gebäude für ihren Zweck nicht mehr verwendet werden können.

Tipp: Steht der Wiederherstellung an der bisherigen Stelle ein behördliches Wiederaufbauverbot entgegen oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so genügt nach den Bedingungen (VGB) die Wiederherstellung innerhalb derselben oder einer angrenzenden Stadt oder Gemeinde.

Gewerbliche Sachversicherung

In der gewerblichen Sachversicherung gelten für die Versicherung zum Neuwert Entwertungsstufen, i. d. R. wird für einen Zeitwert unterhalb eines bestimmten Prozentsatzen (meist 40%) des Neuwertes, der Versicherungsschutz zum Zeitwert bzw. bei nicht mehr verwendeten Sachen zum gemeinen Wert gewehrt.

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