Nicht ersatzpflichtige Schäden (Kfz)
In der Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung werden folgende Schäden nicht übernommen:
- Veränderungen
 - Verbesserungen
 - Verschleißreparaturen
 - Wertminderung
 - Überführungskosten
 - Zulassungskosten
 - Nutzungsausfall
 - Mietfahrzeugkosten
 - Treibstoff
 - Nicht in der Teileliste aufgeführte oder besonders versicherte Teile.
 
            
                

