Nichtversicherbare Personen (BU)
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für folgende Personengruppen in der Regel nicht abschließbar:
- Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter.
- Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten.
- Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure.
- Ambulante Händler, Schausteller.
- Rennfahrer und Berufssportler aller Art.
- Blinde, Taubstumme.
- Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.