Nutzfeuer - Versicherung
Als Nutzfeuer gilt ein Feuer, das sich in seinem bestimmungsgemäßen Herd befindet und darin verbleibt, das also nicht die Kriterien eines Brandes (Schadenfeuer) erfüllt.
Als Nutzfeuer gilt ein Feuer, das sich in seinem bestimmungsgemäßen Herd befindet und darin verbleibt, das also nicht die Kriterien eines Brandes (Schadenfeuer) erfüllt.