Ombudsmann für Versicherungen

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle.

Die Neutralität des Ombudsmanns ist durch seine unabhängige Stellung sichergestellt. Der Ombudsmann muss besondere Voraussetzungen mitbringen, damit er in das Amt gewählt werden kann.

Beispielsweise soll er die Befähigung zum Richteramt haben und besondere Erfahrungen in Versicherungssachen vorweisen können. Auch darf er in den letzten drei Jahren vor Antritt des Amtes nicht hauptberuflich für ein Versicherungsunternehmen tätig gewesen sein. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Während dieser Zeit ist jede sonstige Tätigkeit untersagt, welche die Unparteilichkeit der Amtsausübung beeinträchtigen könnte. Der Ombudsmann wird vom Vorstand des Vereins vorgeschlagen und durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Beirats bestellt.

Sofern die Entscheidung des Versicherers falsch war, kann der Ombudsmann gegen das Unternehmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro eine verbindliche Entscheidung aussprechen. Stellt er fest, dass der Versicherer korrekt gehandelt hat, erläutert er dem Kunden verständlich das Ergebnis seiner Prüfung. Schließlich leistet der Ombudsmann auch immer gute Dienste, wenn ein Streit durch ein Nachgeben beider Seiten zu einer einverständlichen Lösung geführt werden kann.

Die Schlichtungsstelle ist organisiert als eingetragener Verein. Mitglieder sind die angeschlossenen Versicherungsunternehmen und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV).

Die deutschen Versicherer verfolgen mit der Schlichtungsstelle zwei Ziele. Das sind zum einen der Verbraucherschutz und zum anderen das Bemühen, Meinungsverschiedenheiten mit ihren Kunden möglichst nicht vor Gericht auszutragen.

Ombudsmann für Versicherungen ist  Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier.

Separater Ombudsmann für die private Krankenversicherung

Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsunternehmen und ihren Versicherten hat der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. eine Ombudsmannstelle für Angelegenheiten der privaten Krankenversicherung eingerichtet, die ein eigenes Statut hat.

An den PKV-Ombudsmann können sich Versicherte mit Beschwerden über Ihre private Kranken- und Pflegeversicherer wenden, soweit diese Mitglied im Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (Link zur Mitgliederliste) sind.

Erster Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung war Versicherungsjournalist Arno Surminski. Aktuell ist Heinz Lanfermann PKV-Ombudsmann.

Anschriften

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin

Telefon: 
030 - 20 60 58 99 (normale Gebühren) 
oder 
0 18 04 - 22 44 24 (für 20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz, Preise aus Mobilfunknetzen können abweichen).

Fax: 
0 18 04 - 22 44 25 
(für 20 Cent je Fax aus dem deutschen Festnetz, Preise aus Mobilfunknet-zen können abweichen)

E-Mail: 
beschwerde@versicherungsombudsmann.de


Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung 
Postfach 06 02 22 
10052 Berlin 
 

Telefon: 
01802/55 04 44 (0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz)

Telefax: 
030/20 45 89 31

E-Mail: 
ombudsmann@pkv.de

Quellenhinweis

Auszüge aus den Webseiten der Ombudsmänner:

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