Opfer-Rechtsschutzversicherung - Definition
Opfer-Rechtsschutzversicherung bietet Rechtsschutz für die Vertretung als Nebenkläger, Verletztenbeistand oder im Täter-Opferausgleich bei Verletzung durch eine schwere Straftat, wie z.B.
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Fallbeispiel:
Sie wurden bei einem Zugunglück schwer verletzt. Zur Wahrung Ihrer Interessen im Strafverfahren gegen den Verantwortlichen müssen Sie als Nebenkläger auftreten...
Weiterführende Links
Siehe Rechtsschutzversicherung
Quellenhinweis
Wir bedanken uns für die Unterstützung der R+V Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de.