PHV: Auslandsaufenthalte
Für vorübergehende Auslandsaufenthalte besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen meist weltweit bis zu einem Jahr, in Europa sogar bis zu fünf Jahren. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Nutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Häusern und Wohnungen, nicht aber Eigentum im Ausland.
Meist als Zusatzdeckung wird von den Versicherern die Möglichkeit der Gestellung einer Kaution für den VN angeboten, wenn dieser durch behördliche Anordnung diese zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht – mit Ausnahme von Verkehrsdelikten – zu hinterlegen hat. Der VR stellt dem VN den erforderlichen Betrag bis zu einem vereinbarten Sublimit (von z.B. EUR 50.000) zur Verfügung, der dann auf eine vom VR zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet wird. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der VN verpflichtet, den Differenzbetrag zurück zu zahlen. Das gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.