PHV: Einfamilienhaus
Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz als Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses (Abschnitt 1.3 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung). Daneben besteht auch Versicherungsschutz als Inhaber von im Inland gelegenen Wohnungen, Sondereigentum an einer Wohnungseigentumsanlage, Ferienwohnungen oder eines Wochenendhauses/Ferienhauses. Bedingung ist regelmäßig, dass sie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Versichert ist dabei die Haftung
- aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- aus Vermietung von bis zu drei Zimmern. Die Vermietung von Wohnungen, Garagen und Gewerberäumen ist nicht mitversichert
- aus Bauherrenhaftung
- aus früherem Besitz
- der Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft