PHV: Flugmodelle
Flugmodelle, Ballone, Drachen in der Privaten Haftpflicht (PHV)
Alle Luftfahrzeuge sind seit August 2005 mit einer Versicherungssumme von etwa 1 Millionen € versicherungspflichtig geworden, es sei denn es handelt sich um reines Spielzeug wie z.B. ein Papierflieger, der im Klassenraum herumfliegt.
Viele Privathaftpflicht-Versicherer sind sich darin einig, dass alle Flieger ohne Motoren und Treibsätze in der privaten Haftpflicht umsonst mitversichert sind.
Wenn Sie ein schweres Flugmodell ohne Motor benutzen oder unsicher sind, dann fordern Sie Ihren Haftpflicht-Versicherer auf, den Versicherungsschutz schriftlich zu bestätigen.