PHV: Studium
In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden.
Als Berufsausbildung gilt auch das (Erst-)Studium, nicht jedoch ein Zweitstudium, Referendariat o.Ä.