PHV: Wehrdienst

In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und einen Grund- oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (nicht: Zeitsoldat) ableisten. Die Wehrdienstzeit muss entweder direkt im Anschluss an die Schulausbildung oder während oder nach einer direkt an die Schulausbildung anschließenden Berufsausbildung erfolgen.

Versicherungsschutz in der Wehrdienstzeit besteht:

Schule – Wehrdienst – Ausbildung

Schule – Ausbildung – Wehrdienst

Schule – Studium – Wehrdienst

Schule – Studium/Ausbildung (Unterbrechung) – Wehrdienst – Studium/Ausbildung (Fortsetzung)


Versicherungsschutz in der Wehrdienstzeit besteht nicht:

Schule – Ausbildung – Studium – Wehrdienst

Schule – Studium – Referendariat – Wehrdienst

Schule – Sabbatjahr (z.B. für eine Weltreise) – Wehrdienst

Heirat – Wehrdienst

Quellenhinweis

Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...

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