PHV: Studium
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In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und sich in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden.
Als Berufsausbildung gilt auch das (Erst-)Studium, nicht jedoch ein Zweitstudium, Referendariat o.Ä.
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Quellenhinweis
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