Pferde

Der Versicherungsnehmer hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz als Halter oder Hüter eigener Pferde (Abschnitt 1.8 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung – BBR PHV). Dieses Risiko ist nur über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versicherbar.

Als Reiter genießt er allerdings Versicherungsschutz bei der Benutzung fremder Pferde. In jedem Fall ausgeschlossen bleiben aber die Haftpflichtansprüche des Pferdehalters oder -eigentümers (Abschnitt 1.8 BBR PHV) sowie die Teilnahme an Pferderennen (§ 4 Abs. 1 S. 4 AHB).

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