Pflegestufen (Pflegeversicherung)
Aus VersWiki
Das Gesetz unterscheidet folgende drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
- Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftige, die mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen Hilfe und zusätzlich mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen.
- Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftige, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe bei Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen.
- Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Uhr Hilfe bei Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen.
Weiterführende Links
Verrichtungen (Pflegeversicherung)
Quellenhinweis
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt von
.