Pharmapool - Rückversicherungsgemeinschaft
Beim sog. Pharmapool handelt es sich um eine Rückversicherungsgemeinschaft, der ca. 100 Versicherer angehören. Zweck des Pharmapools ist es, den pharmazeutischen Unternehmern die nach § 94 des Arzneimittelgesetzes vorgeschriebenen Deckungssummen zur Verfügung stellen zu können.